In einem Klinikum der Maximalversorgung mit hochspezialisierten medizinischen Behandlungsverfahren und Operationen leistet der Sozialdienst einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung. Der Sozialdienst erfüllt den gesetzlichen Auftrag, die soziale Beratung und Betreuung der Patientinnen/Patienten, die Organisation des nachstationären Aufenthalts und das Einleiten von Anschlussmaßnahmen sowie die Entlassplanung und das
Versorgungsmanagement der Patientinnen/Patienten in Zusammenarbeit mit den Beteiligten im internen multidisziplinären Team und externen Kooperationspartnern sicherzustellen. Die Patientinnen/Patienten erfahren fachliche Hilfe in Bezug auf persönliche und soziale Probleme, die mit ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen auf ihr Leben einhergehen. Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche, pflegerische und therapeutische Patientenversorgung. Gemeinsam mit den Patientinnen/Patienten erarbeitet der Sozialdienst individuelle Lösungen, verschafft Zugang zu persönlichen, materiellen und sozialen Ressourcen, koordiniert Versorgungssysteme und organisiert Leistungen, die zur optimalen Weiterversorgung der Patientinnen/Patienten notwendig sind. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die praktische Anwendung der Sozialgesetzgebung.